die Förderung, Erziehung und Ausbildung von jungen Menschen,
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
die Förderung des Schutzes der Ehe und Familien.
2. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
Kindertageseinrichtungen und Schulen die nach den Artikeln des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die landesgesetzlichen Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Privatschulen geführt werden.
den Betrieb und oder Unterstützung von Einrichtungen die der Förderung der Jugend- und Altenhilfe und des Schutzes der Ehe und Familien dienen.
Christlicher Schulverein Paderborn e. V.
Kamp 43 33098 Paderborn schultraeger@csv-paderborn.de